Verpackungsgesetze 2026: Was Gastronomen jetzt wissen müssen
Die Gesetze für To-Go-Verpackungen werden immer strenger. Mehrwegpflicht, Einwegkunststofffonds (EWKFondsG) und Einwegkunststoffverbot: Wir erklären einfach und verständlich, was 2026 gilt und wie du Bußgelder vermeidest.
Für Gastronomen, Imbissbetreiber und Lieferdienste wird der Dschungel aus Verordnungen immer dichter. Nach dem Verbot von Plastikstrohhalmen und Styroporboxen (2021) und der Einführung der Mehrwegangebotspflicht (2023) greift nun die nächste Stufe: Der Einwegkunststofffonds.
📋 Viele unserer Kunden fragen uns:
"Darf ich meine Restbestände noch nutzen?" und "Muss ich jetzt Gebühren zahlen?"
Hier ist der Überblick, was aktuell und 2026 wichtig ist.
1. Die "Plastiksteuer" ist da: Der Einwegkunststofffonds (EWKFondsG)
Seit 2024 (mit ersten Zahlungen in 2025/2026) gilt das Einwegkunststofffondsgesetz. Das bedeutet: Hersteller von bestimmten Einwegprodukten müssen eine Sonderabgabe zahlen, um die Kosten für die Müllbeseitigung in Städten zu decken.
Zum offiziellen Gesetzestext:
gesetze-im-internet.de/ewkfondsg
Betroffene Produkte sind u.a.:
- To-Go-Becher (auch Pappbecher mit Beschichtung!)
- Lebensmittelbehälter (To-Go-Boxen)
- Tüten und Folienverpackungen
✅ Die gute Nachricht für Takeco-Kunden: Diese Abgabe betrifft primär die Hersteller und Erst-Inverkehrbringer. Wenn du deine Ware bei Takeco kaufst, kümmern wir uns im Hintergrund um die korrekte Abwicklung mit den Behörden. Du erhältst von uns rechtssichere Ware.
2. Was ist bereits verboten? (Checkliste)
Stelle sicher, dass du keine "Altlasten" mehr verwendest. Seit Juli 2021 sind folgende Artikel EU-weit verboten und dürfen nicht mehr ausgegeben werden:
🚫 Diese Produkte sind verboten:
- Teller und Bestecke aus reinem Plastik
- Trinkhalme & Rührstäbchen aus Plastik
- Menüboxen aus expandiertem Polystyrol (Styropor)
- Becher aus Styropor
3. Die Mehrwegangebotspflicht: Gilt sie für mich?
Seit 2023 müssen Gastronomen, die Einwegverpackungen mit Kunststoffanteil (auch beschichtete Pappbecher!) ausgeben, auch eine Mehrweg-Alternative anbieten.
🏪 Ausnahme für kleine Betriebe: Wenn dein Betrieb kleiner als 80 qm ist UND weniger als 5 Mitarbeiter hat, bist du von der Pflicht befreit! Du musst dann lediglich erlauben, dass Kunden ihre eigenen Behältnisse mitbringen und befüllen lassen ("Bring your own").
4. Der Trend für 2026: Weg vom Plastik, hin zur Natur
Die Politik macht klar: Einwegplastik soll teurer und seltener werden. Wer jetzt schon auf reine Naturprodukte umsteigt, spart sich Stress und Gebühren.
Unsere Empfehlung für eine zukunftssichere Ausstattung:
Burger & Menüs
Setze auf Bagasse (Zuckerrohr). Es gilt nicht als Kunststoff und fällt oft aus den strengsten Regelungen heraus.
Fazit: Keine Panik, aber vorbereitet sein
Als Gastronom musst du kein Jurist sein. Es reicht, den richtigen Partner zu haben. Bei Takeco achten wir penibel darauf, dass alle unsere Produkte den aktuellen EU-Verordnungen entsprechen.